lernfahrausweis
Lernfahrausweis
Weg zur Führerprüfung
Mindestalter: Theorieprüfung: 17 Jahre, Fahrprüfung: 18 Jahre
Nothelferkurs: ausgenommen Inhaber Kat. A, A1 oder B1 (darf nicht älter als 6 Jahre alt sein)
Sehtest: darf bei jedem Gesuch um einen Lernfahrausweis nicht älter als 24 Monate sein.
Vertrauensärztliche Untersuchung: nur für Personen, welche körperlich beeinträchtigt sind und Gesuchstellende, welche das 65. Lebensjahr überschritten haben.
Basistheorieprüfung: ausgenommen Inhaber Kat. A, A1 oder B1
Verkehrskunde (VKU): ausgenommen Inhaber Kat. A, A1 oder B1. Darf nicht länger als 24 Monate zurückliegen.
Gültigkeit Lernfahrausweis: 24 Monate
Private Lernfahrten: Begleitperson erforderlich. Lernfahrten dürfen nur mit einer Begleitperson durchgeführt werden, die das 23. Lebensjahr vollendet hat und seit mindesten 3 Jahren den Führerausweis Kat. B besitzt, welcher nicht mehr auf Probe ist.
Wichtige Information: Geänderter Weg zum Lernfahrausweis, gültig ab 01.01.2027
Die Verkehrskunde (VKU) muss ab 01.01.2027 VOR der Theorieprüfung absolviert werden.
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