antworten auf die häufigsten fragen
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Gesetzlich ist man nicht verpflichtet, Fahrstunden bei einem Fahrlehrer/einer Fahrlehrerin zu nehmen. Es besteht kein Fahrstunden-Obligatorium.
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Mit deinem Fahrschulauto absolvierst du die Führerprüfung.
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Das kann dir niemand voraussagen. Ich werde jedoch für dich immer wieder Standortbestimmungen durchführen, so dass du sicher nicht mehr Fahrstunden als nötig haben wirst. Auf diese Weise erhälst du regelmässig einen Überblick über deinen aktuellen Ausbildungsstand.
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Natürlich, wenn du die Möglichkeit dazu hast. Gerne unterstütze ich deinen Wunsch und gebe dir «Hausaufgaben», damit du zielgerecht lernst und dir keine falschen Angewohnheiten aneignest. Bedenke dabei jedoch, dass deine Begleitperson mindestens 23-jährig und seit mindestens 3 Jahren im Besitz des Führerausweis sein muss (Link zu «Lernfahrausweis»).
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Nach bestandener Führerprüfung erhälst du den Führerausweis auf Probe. Die Probezeit dauert 3 Jahre. Innerhalb des 1. Jahres dieser Probezeit muss der 1-tägige Zweiphasenkurs absolviert werden.